13.06.2010

Verzicht auf elektronische USt-Voranmeldungen möglich?

Härtefallantrag auf dem Gerichtsweg ist schwer durchzusetzen

Die Finanzverwaltung will den elektronischen Datenaustausch ausweiten. Denn der spart Geld. Die Finanzgerichte zeigen immer mehr Verständnis für diesen Wunsch.

Seit Jahren steht es im Gesetz: Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind dem Finanzamt auf elektronischem Weg zu übermitteln. So alt diese Pflicht ist, so alt ist auch der Widerstand dagegen. Viele Unternehmer sahen die elektronische Übermittlung von Voranmeldungen als unzumutbare Belastung an und beantragten daher beim Finanzamt die Abgabe der Anmeldungen in Papierform (sogenannter Härtefallantrag). Die meisten Anträge wurden mit nicht vorhandener technischer Infrastruktur begründet. Da die Anträge zum Teil abgelehnt wurden, kam es zu zahlreichen Klagen gegen die Abgabepflicht.

Während es früher verhältnismäßig einfach war, einen Härtefallantrag auf dem Gerichtsweg durchzusetzen, gelingt das heute kaum noch. Der Grund: Die Gerichte sehen es immer seltener als unzumutbare Härte für einen Unternehmer an, sich einen Computer und Internetzugang anzuschaffen, um dadurch den Weg zur elektronischen Abgabe von Voranmeldungen zu ebnen. Die wirtschaftliche Belastung, die mit dem Einrichten der technischen Infrastruktur einhergeht, wird mittlerweile nicht mehr als übermäßig angesehen. Das hat zum Beispiel das FG Niedersachsen vor Kurzem festgestellt (Urteil vom 20.10.2009, Az. 5 K 149/05, EFG 2010 S. 277). Gegen das Urteil wurde zwar Revision vor dem BFH eingelegt, die Erfolgschancen dürften allerdings gering sein (Az. des BFH: XI R 33/09).

Ein Härtefallantrag wird sich künftig nur noch in sehr engen Grenzen durchsetzen lassen. Neben der fehlenden technischen Infrastruktur muss es weitere Erschwernisse geben. Denkbar wäre hier zum Beispiel ein sehr hohes Alter des Unternehmers.

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