13.06.2010
Verzicht auf elektronische USt-Voranmeldungen möglich?
Härtefallantrag auf dem Gerichtsweg ist schwer durchzusetzen
Die Finanzverwaltung will den
elektronischen Datenaustausch ausweiten. Denn der spart Geld. Die
Finanzgerichte zeigen immer mehr Verständnis für diesen Wunsch. Seit Jahren steht es im Gesetz: Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind dem
Finanzamt auf elektronischem Weg zu übermitteln. So alt diese Pflicht
ist, so alt ist auch der Widerstand dagegen. Viele Unternehmer sahen die
elektronische Übermittlung von Voranmeldungen als unzumutbare Belastung
an und beantragten daher beim Finanzamt die Abgabe der Anmeldungen in
Papierform (sogenannter Härtefallantrag). Die meisten Anträge wurden mit
nicht vorhandener technischer Infrastruktur begründet. Da die Anträge
zum Teil abgelehnt wurden, kam es zu zahlreichen Klagen gegen die
Abgabepflicht. Während es früher verhältnismäßig einfach war, einen
Härtefallantrag auf dem Gerichtsweg durchzusetzen, gelingt das heute
kaum noch. Der Grund: Die Gerichte sehen es immer seltener als
unzumutbare Härte für einen Unternehmer an, sich einen Computer und
Internetzugang anzuschaffen, um dadurch den Weg zur elektronischen
Abgabe von Voranmeldungen zu ebnen. Die wirtschaftliche Belastung, die
mit dem Einrichten der technischen Infrastruktur einhergeht, wird
mittlerweile nicht mehr als übermäßig angesehen. Das hat zum Beispiel
das FG Niedersachsen vor Kurzem festgestellt (Urteil vom 20.10.2009, Az.
5 K 149/05, EFG 2010 S. 277). Gegen das Urteil wurde zwar Revision vor
dem BFH eingelegt, die Erfolgschancen dürften allerdings gering sein
(Az. des BFH: XI R 33/09). Ein Härtefallantrag wird sich künftig nur noch in sehr engen Grenzen
durchsetzen lassen. Neben der fehlenden technischen Infrastruktur muss
es weitere Erschwernisse geben. Denkbar wäre hier zum Beispiel ein sehr
hohes Alter des Unternehmers.