04.08.2010

Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Es geht auch ohne

Freiwillig Unterlagen erläutern und in Kopie dem Finanzamt zur Verfügung stellen

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen sind für den Staat lukrativ. 1,9 Milliarden Mehreinnahmen meldete das Finanzministerium im Mai erfreut. Doch es gibt für Unternehmer Möglichkeiten, umsatzsteuerlich erst gar nicht verhaltensauffällig zu werden.

Im Jahr 2009 prüften rund 2.000 Umsatzsteuerprüfer 96.992 Unternehmen. Jeder Prüfer hatte im Durchschnitt 49 Sonderprüfungen. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von knapp 970.000 Euro. Die staatlichen Kennzahlen geben also Anlass zur Zufriedenheit, allerdings nicht bei den betroffenen Unternehmen. Dabei könnten diese einiges tun, um bei den Prüfern nicht verhaltensauffällig zu werden.

Umsatzsteuer-Sonderprüfer melden sich in aller Regel nur dann an, wenn die abgegebene Umsatzsteuerjahreserklärung oder die Umsatzsteuervoranmeldung ihnen Rätsel aufgibt oder hohe Vorsteuererstattungen aufweist. Mit anderen Worten: Erwartet ein Unternehmer hohe Erstattungen oder greift erstmals eine umsatzsteuerliche Besonderheit, sollte er dazu in einer Anlage zu seiner Erklärung oder Voranmeldung ausführlich Stellung nehmen.

Rechnungen in Kopie beifügen

Bei hohen Vorsteuererstattungen ist neben einer erläuternden Anlage auch die unaufgeforderte Vorlage folgender Unterlagen empfehlenswert:

  • Auflistung sämtlicher Rechnungen, aus denen die Vorsteuererstattung stammt.
  • Kopien der Rechnungen, aus denen die höchsten Vorsteuererstattungen stammen.

Liegen diese Unterlagen der Umsatzsteuererklärung oder den Voranmeldungen bei, ist bereits die erste Hürde genommen. Das Finanzamt ist über umsatzsteuerliche Besonderheiten oder Ursachen des hohen Vorsteuererstattungsanspruchs im Bilde. Weitere Rückfragen dürften in diesem Fall durch den Bearbeiter im Finanzamt kommen. Die Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist dagegen bei Vorlage dieser Unterlagen eher unwahrscheinlich.

Praxistipp

Durch die freiwilligen Erläuterungen und die freiwillige Vorlage aussagekräftiger Unterlagen lässt sich auch die gefürchtete Umsatzsteuer-Nachschau vermeiden. Zudem kommen Unternehmer durch diese wenigen Handgriffe schneller an ihre Erstattung. In der Praxis kann es nämlich bei Zweifeln des Finanzamts mehrere Wochen oder sogar Monate dauern, bis das Finanzamt die Zahlung freigibt. Gegen die Ablehnung der Auszahlung der Erstattung kann zwar Einspruch eingelegt werden. Das Finanzamt macht die Auszahlung dann jedoch häufig von der Zahlung einer Sicherheitsleistung abhängig.

 

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