17.04.2010
Thermopapier gefährdet Vorsteuerabzug
Lesbarkeit des Rechnungsinhalts sicherstellen
Tankstellen und Supermärkte haben
es in ihren Kassen, die Post und Gaststätten auch: Thermopapier. Vor
allem, weil es dünn ist und sich gut rollen lässt. Nur was des Handels
Freund, ist vieler Unternehmer Feind. Der Vorsteuerabzug setzt das Vorliegen einer Rechnung voraus, die
alle im Umsatzsteuergesetz aufgeführten Pflichtangaben enthalten muss.
Auf welchem Papier die Angaben gemacht werden, schert zumindest den
Gesetzgeber nicht. Wichtig ist nur, dass das Notwendige drauf steht. Um
das überprüfen zu können, muss die Rechnung natürlich lesbar sein. Und genau hier birgt das Thermopapier Risiken. Denn die langen
Aufbewahrungsfristen für Rechnungen vertragen sich nicht mit dem
schnellen Verbleichen des Thermopapier-Aufdrucks. Zum Problem wird das regelmäßig bei Betriebsprüfungen, die gewöhnlich
erst mehrere Jahre nach Ausstellung einer Rechnung stattfinden. Das
Thermopapier ist dann zwar noch da, die Rechnung selbst aber nicht mehr
oder nur noch teilweise lesbar. Dieser Mangel geht zu Lasten des
Unternehmers, denn er muss nicht nur das Rechnungspapier aufbewahren,
sondern auch die Lesbarkeit des Rechnungsinhalts über den
gesamten Aufbewahrungszeitraum sicherstellen. Ist die Rechnung nicht mehr lesbar, kann der Vorsteuerabzug
rückwirkend aberkannt werden, da aufgrund der offensichtlich fehlenden
Angaben keine ordnungsgemäße Rechnung mehr vorliegt. Zwar hat jeder
Finanzbeamte einen gewissen Entscheidungsspielraum, wenn es um die
Aberkennung des Vorsteuerabzuges geht. Lässt sich allerdings nicht
wenigstens die Zahlung des vermeintlichen Rechnungsbetrages anhand
anderer Unterlagen belegen, weil es sich um ein Bargeschäft gehandelt
hat, wird der Vorsteuerabzug sehr wahrscheinlich gekürzt. Die Folge ist
dann eine Steuernachforderung.
| Um das Risiko der Kürzung des Vorsteuerabzuges von vornherein zu vermeiden, sollten Sie Ihre Thermopapier-Rechnungen nach Erhalt kopieren und das Original mit der Kopie zusammen abheften. Alternativ können Sie die Rechnungen auch scannen und auf elektronischern Speichermedien archivieren. Die gespeicherten Daten müssen von Ihnen jederzeit lesbar gemacht werden können. |