Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2009 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem
Mehrergebnis von über 1,9 Mrd. Euro geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an
den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 2009 wurden 96.992 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt
waren 1.981 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt.
Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 49 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von knapp 0,97 Mio. Euro.
Quelle: Bundesfinanzministerium, 17.05.2010