30.06.2010

Elena sorgt abermals für Unruhe

Bleibt ein Dauerthema für Unternehmer: Der elektronische Entgeltnachweis (Elena).

Von Juli 2010 an fordert der elektronische Entgeltnachweis (Elena) von den Arbeitgebern auch Details zur Kündigung einzelner Mitarbeiter. Analog zu der Einführung des Verfahrens im Januar werden die Einzelheiten kurz vor der Umsetzung von Datenschützern in Frage gestellt. Das macht die Sache für Unternehmer nicht leichter.

Schon wieder Unruhe um den elektronischen Entgeltnachweis (Elena). Ab Juli 2010 müssen sich Unternehmer mit einem neuen Aspekt des Verfahrens auseinandersetzen, dem Datenbaustein Kündigung/Entlassung (DBKE). Darin müssen künftig Einzelheiten zur Befristung von Arbeitsverhältnissen oder zu den Kündigungsgründen an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) weitergegeben werden.

Skepsis der Datenschützer

Gerade die im DBKE enthaltene Aufforderung an die Arbeitgeber, etwa das vertragswidrige Verhalten des Mitarbeiters in eigenen Worten zu schildern, stößt auf Kritik der Datenschützer. In einer Stellungnahme regt eine Vertreterin des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an, auf Freitextfelder im DBKE vollständig zu verzichten, da "sich dort unkontrolliert kritische und gegebenenfalls nicht erforderliche, falsche oder unpräzise Daten ansammeln können". Dies widerspreche jedoch dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Spät scheinen nun das Ministerium und der Arbeitskreis Elena auf diese Kritik zu reagieren.

Der Arbeitskreis legt nach § 28b SGB IV gemeinsame Grundsätze fest und lässt sie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigen, das vorher die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände angehört hat. Im Arbeitskreis Elena sitzen unter anderem Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit oder auch der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenkassen.

Änderungen für 2011?

Sah es lange Zeit danach aus, dass der DBKE unverändert fortbesteht, mehren sich nun die Stimmen, die für eine Entschärfung des DBKE plädieren. Das würde das Aus für Freitextfelder bedeuten. Diese Einsicht käme jedoch für eine Änderung zum 1. Juli 2010 zu spät und könnte erst im Januar 2011 umgesetzt werden. Klar scheint jedenfalls, dass die Meldungen zunächst nach dem ursprünglichen Muster, also inklusive Freitextfelder, vorzunehmen sind.

Dafür plädiert auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Stellungnahme. Die Abfragen seien aus bereits bestehenden Papierformularen für das elektronische Verfahren übernommen worden. Die BA benötige die Angaben für eine Entscheidung über etwaige Sozialleistungen.

Da bislang keine Änderungen beschlossen wurden, ist davon auszugehen, dass ab 1. Juli die Meldungen nach ursprünglichen Vorgaben abzugeben sind. Was Arbeitgeber allerdings für das Jahr 2011 erwartet, scheint noch unklar.

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