24.04.2010

Bilanzierungspflicht

Befreiung für Kleinstunternehmer?

Kleinstunternehmen unterliegen grundsätzlich den gleichen Rechnungslegungsvorschriften wie größere Unternehmen. Häufig ist die Erstellung von umfangreichen Jahresabschlüssen jedoch mit einem Aufwand verbunden, der im Vergleich zur Größe des Unternehmens unangemessen ist.

Deshalb soll es nach einem Beschluss des Europäischen Parlaments möglich sein, Kleinstunternehmen von der Pflicht zur Erstellung von der Pflicht eines Jahresabschlusses zu befreien. Der Wegfall der Bilanzierungspflicht bedeutet allerdings nicht, dass kleine Unternehmen von jeglicher Buchführung befreit werden.

Vielmehr müssen auch diese Unternehmen weiterhin Aufzeichnungen machen, die gewissen Mindeststandards entsprechen. Die genaue Ausgestaltung der Regelung obliegt den jeweiligen Mitgliedsstaaten. In Berlin hieß es, die Richtlinie möglichst bald umsetzen zu wollen. Damit könnten kleine GmbHs und kleine GmbH & Co.KGs entlastet werden.

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt:

1. Die Bilanzsumme muss unter 500.000 Euro liegen, sie dürfen nicht mehr als 1. Mio. Euro netto umsetzen.

und / oder

2. Das Unternehmen darf nicht mehr als durchschnittlich 10 Mitarbeiter pro Jahr beschäftigen.

Nicht in den Anwendungsbereich des EU-Parlamentsbeschlusses fallen hingegen Personengesellschaften wie OHG und KG sowie Einzelhandelskaufleute, da diese bereits durch das Bilanzmodernisierungsgesetzt entalstet wurden.

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