09.05.2010
Betriebsprüfung: Besuch des Finanzamts voraussehen
Steuern und Finanzen
Muss ich in absehbarer Zeit mit dem Besuch des Finanzamts rechnen? Eine Frage, die Selbstständige bewegt. Die Antwort findet sich meist in den Steuerbescheiden der vergangenen Jahre. Der Besuch kündigt sich tatsächlich an.
Plant das Finanzamt in absehbarer Zeit eine Betriebsprüfung, muss es die Steuerbescheide der zu prüfenden Jahre nach § 164 Abgabenordnung (AO) offen halten. Das bedeutet, dass die Steuerfestsetzung für diese Jahre jederzeit wieder geändert werden kann. Eine anstehende Betriebsprüfung lässt sich anhand der "Art der Steuerfestsetzung" erahnen. Sieht der Bescheid folgendermaßen aus, findet für dieses Jahr mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Prüfung statt.
|
Art der Steuerfestsetzung Der Bescheid ergeht nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. |
Der bevorstehende Besuch des Finanzamts ist dann so gut wie sicher, wenn im Erläuterungstext zum Steuerbescheid kein Grund für den Vorbehalt der Nachprüfung angegeben ist.
Praxistipp 1
Ein Blick in die Steuerbescheide der letzten Jahre gibt Aufschluss darüber, welche Jahre voraussichtlich geprüft werden. Das Finanzamt prüft meist drei Jahre am Stück. Stehen also die Bescheide der Jahre 2007 und 2008 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, wird sich bei Ergehen des Steuerbescheids für 2009 zeitnah der Prüfer anmelden.
Praxistipp 2
Stehen die Bescheide 2006 und 2007 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und soll das Jahr 2006 aus welchen Gründen auch immer nicht mitgeprüft werden, können die Steuererklärungen 2008 und 2009 zeitgleich beim Finanzamt eingereicht werden. Ergehen die Bescheide 2008 und 2009 und das Finanzamt hält an dem üblichen 3-Jahres-Zeitraum fest, werden so nur noch die Jahre 2007 bis 2009 geprüft. Doch eine Garantie besteht nicht. Denn das Finanzamt kann bei bestehenden Zweifeln auch mehr als drei Jahre am Stück prüfen.