25.01.2010

Ausführungsort grenzüberschreitender Dienstleistungen neu geregelt

Umsatzsteuerpflicht: ja oder nein?

Am 1.1.2010 tritt in Deutschland das auf EU-Ebene beschlossene Mehrwertsteuer-Paket in Kraft. Die neuen Vorschriften wirken sich unter anderem auf den Ort aus, an dem grenzüberschreitende Dienstleistungen erbracht werden.

Der Ort, an dem eine Dienstleistung ausgeführt wird, entscheidet darüber, ob eine Leistung in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist. Liegt der Leistungsort im Inland, ist der Umsatz in Deutschland steuerbar und somit in der Regel auch steuerpflichtig.

Bis 2009 richtete sich der Ausführungsort nach dem Sitz des Unternehmens, das die Leistung erbringt. Ab 2010 werden sonstige Leistungen, die gegenüber einem Unternehmen erbracht werden, dort ausgeführt, wo der Leistungsempfänger ansässig ist. Nur wenn es sich bei dem Empfänger um eine Privatperson handelt, ist weiterhin der Sitz des leistenden Unternehmens Ausführungsort.

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