10.08.2010
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Neuregelungen ab dem 01.01.2011
Das Bundeskabinett hat die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige über 2010 hinaus verlängert. Sie wird aber deutlich teurer: Langfristig sollen sich die Beiträge vervierfachen.
Die Voraussetzungen für die Beantragung der Arbeitslosenversicherung bleiben weitgehend unverändert: Der Versicherte muss
- seine selbstständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich ausüben (neu: die Grenze darf gelegentlich unterschritten werden) und
- innerhalb der letzten 24 Monaten vor der Gründung mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden oder eine Entgeltersatzleistung bezogen haben (z.B. Arbeitslosengeld).
Diese Neuregelungen sollen ab dem 1.1.2011 gelten:
Die Antragsfrist wird von einem auf drei Monate Verlängert. Die Frist beginnt mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.
Das "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" ruht, wenn daneben eine Versicherungspflicht oder eine Versicherungsfreiheit eintritt.
Die Kündigung der Versicherung ist erst nach 5 Jahren möglich. Dann gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.
Selbstständige, die sich bereits vor dem 1.1.2011 freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert haben, werden automatisch nach den neuen Regelungen weiterversichert. Sie können die Versicherungspflicht auf Antrag bis zum 31.3.2011 schriftlich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit rückwirkend zum 31.12.2010 kündigen.
Die Beiträge werden 2011 auf 30,38 Euro (Ost) bzw. 35,78 Euro (West) monatlich verdoppelt. Ab 2012 werden die Beiträge dann noch einmal um das Doppelte angehoben (auf 60,76 Euro (Ost) bzw. 71,56 Euro (West)). Existenzgründer zahlen ab 2011 im ersten Gründungsjahr nur den halben Beitragssatz.
Existenzgründer, die nach einem zweimaligen Bezug von Arbeitslosengeld die erneute Absicherung der gleichen selbstständigen Tätigkeit in der Arbeitslosenversicherung beantragen, können sich nicht versichern.
Die Höhe des Arbeitslosengelds richtet sich auch weiter nach der beruflichen Qualifikation, dem Familienstand und der Kinderzahl des Versicherten. Ein arbeitsloser Selbstständiger erhält damit zwischen 607,20 Euro und 1.266 Euro im Monat.