„Immer mehr Bürgerinnen und Bürger installieren auf dem Dach ihres Hauses eine Fotovoltaikanlage. Für den so gewonnenen Strom wird eine
sogenannte Einspeisevergütungen gezahlt. Dabei gilt es einige
steuerliche Regelungen zu beachten. Baden-Württemberg hat sich bei der
Ausgestaltung erfolgreich für eine bürgerfreundliche Lösung eingesetzt". Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (10. September 2010) in Stuttgart anlässlich der Veröffentlichung des „Aktuellen Tipps" zur Besteuerung beim Betrieb von Fotovoltaikanlagen.
Die Informationsschrift enthalte vor allem Hinweise zu den Bereichen Umsatz- und Einkommensteuer. Sie behandele unter anderem die Kleinunternehmerregelung, die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung und den Vorsteuerabzug. Beispielsfälle veranschaulichten die Thematik. Auch die neu geregelte Frage der steuerlichen Behandlung von dachintegrierten Fotovoltaikanlagen werde
in dem „Aktuellen Tipp" dargestellt. Diese dachintegrierten Anlagen
könnten wie die herkömmlichen Aufdachanlagen innerhalb von 20 Jahren abgeschrieben werden, so Stächele.
„Baden-Württemberg nimmt bei der Stromerzeugung durch
Fotovoltaikanlagen bundesweit einen vorderen Platz ein. Die zunehmende Beliebtheit
belegt das gestiegene Interesse an einer nachhaltigen und umweltgerechten Versorgung. Die Landesregierung unterstützt diesen Trend.
Beispielsweise sind heute schon Fotovoltaikanlagen mit einer Fläche von 35.000 m²
auf den landeseigenen Dächern installiert. Auch in Zukunft werden wir den Anteil der regenerativen Energien weiter erhöhen. Der vorliegende Aktuelle Tipp soll dabei helfen die steuerrechtlichen Klippen zu umschiffen," erklärte der Finanzminister abschließend.
Der Ratgeber kann im Internet unter
abgerufen werden.
Aktueller Tipp: Steuerliche Regelungen für Fotovoltaikanlage im
privaten
Haushalt [PDF, 151.9 KB]
Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg